Rückenwind · Altersvorsorge ab 2027

Deine Zukunft.
Mit Rückenwind.

Was gibt der Staat zu deiner Altersvorsorge dazu?
Entdecke, welche Förderung zu deinem Beitrag passt – ob du neu mit der Altersvorsorge startest oder schon einen Riester-Vertrag hast.

Ohne Registrierung Ohne E-Mail-Abfrage Persönlich erst, wenn du möchtest
Deine persönliche Rechnung

Was ist für dich drin?

Verändere deinen Beitrag und sieh direkt, wie sich deine Zulagen entwickeln.

€
0 €75 €150 €

Nur Kinder mit Kindergeldanspruch im Förderjahr, deren Zulage dir zugeordnet wird.

Dein Förderjahr 2027
990 €

laufende Zulagen pro Jahr · neue Förderung

Grundzulage
Kinderzulagen
Eigenbeitrag + Zulagen
pro Jahr im Vertrag

Deine Rechnung bleibt frei zugänglich. Du entscheidest, ob du mit uns sprechen möchtest.

Modellrechnung, kein Angebot. Gleicher Eigenbeitrag in beiden Fördermodellen. Keine Steuerschätzung, Rendite oder Kosten berücksichtigt. Mehr Zulage ist keine Wechsel-Empfehlung. Die neue Förderung wird unter den bei deiner Berufsgruppe genannten Voraussetzungen berechnet. Die mittelbare Riester-Zulage wird nur bei bestätigten Voraussetzungen und vollem erforderlichem Partnerbeitrag berechnet. Eine gemeinsame Ehepaarrechnung, Sonderfälle und unterjährige Änderungen werden persönlich geprüft.

So entsteht dein Ergebnis

Neue Grundzulage: 50 % auf die ersten 360 € Jahresbeitrag und 25 % auf weitere Beiträge bis insgesamt 1.800 €. Je zugeordnetem Kind: 100 % des Eigenbeitrags, höchstens 300 €. Unter 120 € Jahresbeitrag wird hier keine neue Zulage angesetzt.

Riester: 175 € Grundzulage plus 185 € je vor 2008 geborenem Kind bzw. 300 € ab 2008. Für die volle laufende Zulage: 4 % des maßgeblichen Vorjahreseinkommens, höchstens 2.100 €, abzüglich Zulagen; mindestens 60 € Eigenbeitrag. Bei unmittelbar Berechtigten kürzt diese Modellrechnung die Zulagen bei Unterschreitung proportional. Für mittelbar Berechtigte gilt abweichend: mindestens 60 € eigener Jahresbeitrag, darunter keine Zulage. Die volle Zulage setzt den erforderlichen Beitrag des unmittelbar berechtigten Partners voraus; eine Kürzung wegen unvollständiger Partnerbeiträge wird hier nicht berechnet. Der einmalige Bonus bleibt im Vergleich außen vor.

Quellen: Bundesfinanzministerium und Deutsche Rentenversicherung. Redaktionsstand: 09.10.2026.

In Ruhe entscheiden

Dein Vertrag hat Geschichte.
Deine Zukunft hat Möglichkeiten.

Eine höhere Zulage ist ein guter Anlass hinzuschauen. Für eine gute Entscheidung betrachten wir das ganze Bild.

01 / Bestehendes verstehen

Was ist heute schon gut?

Deine bisherige Förderung, Garantien und Vertragskosten zählen. Ein alter Riester-Vertrag muss nicht automatisch ersetzt werden.

02 / Möglichkeiten vergleichen

Was passt morgen zu dir?

Vertrag behalten, Förderung umstellen oder neu vorsorgen: Wir helfen dir, die Unterschiede zu verstehen und deinen Weg zu finden.

Versicherung einfach verstehen

Online gefunden.
Persönlich begleitet.

Wir sind Michael und Levin vom Versicherungsbüro Schuler. Wir erklären dir, was die Zahlen für dich bedeuten – und welche Fragen du vor einer Entscheidung klären solltest.

Du gibst das Tempo vor.
Am Telefon, per E-Mail oder per Video. Bundesweit und verständlich.

Zurich Bezirksdirektion Schuler · Vermittlung ausschließlich für Zurich.
Unsere Zurich Bezirksdirektion
Vertrauen beginnt mit Menschen

Was andere über uns sagen.

Lerne uns auch durch die Erfahrungen unserer Kundinnen und Kunden kennen.

Bewertungen auf ProvenExpert ansehen ↗
Erfahrungen & Bewertungen zu Zurich Bezirksdirektion Michael Schuler
Das Bewertungssiegel ist gerade nicht erreichbar. Unsere Bewertungen auf ProvenExpert ansehen.
Gut zu wissen

Deine Fragen.
Klar beantwortet.

Das Wichtigste für deinen Einstieg. Alles Weitere klären wir gemeinsam.

Muss ich meinen alten Riester-Vertrag 2027 kündigen?

Nein. Dein bestehender Vertrag kann mit der bisherigen Förderung weiterlaufen. Er wird nicht automatisch umgestellt. Du hast Zeit, deine Möglichkeiten zu vergleichen. Eine Kündigung mit Auszahlung kann zur Rückzahlung von Zulagen und Steuervorteilen führen – deshalb zuerst prüfen, dann entscheiden.

Kann ich die neue Förderung nutzen und meinen Vertrag behalten?

Grundsätzlich ja: Der Wechsel der Förderung ist eine andere Entscheidung als der Wechsel des Vertrags. Ob und wie du in deinem bestehenden Vertrag die neue Förderung nutzen kannst, prüfen wir mit dir anhand deiner Unterlagen. Die neue Förderung macht aus einer bestehenden Riester-Rente nicht automatisch ein Altersvorsorgedepot.

Welche Möglichkeiten habe ich mit meinem bisherigen Riester-Vertrag?

Du kannst ihn unverändert weiterführen, im bestehenden Vertrag die neue Förderung wählen, ihn beitragsfrei stellen und zusätzlich neu vorsorgen oder Guthaben in einen neuen Vertrag übertragen. Voraussetzungen und Auswirkungen unterscheiden sich. Wir stellen dir die passenden Wege gegenüber – einschließlich Kosten, Garantien und Förderung.

Bleiben meine bisherigen Garantien bei einem Wechsel erhalten?

Bei einer Übertragung in einen neuen Vertrag werden die alten Garantien nicht einfach mitgenommen. Eine neue Garantie richtet sich nach den Bedingungen des neuen Vertrags. Bei einer Beitragsfreistellung können sich die garantierten Leistungen verändern. Deshalb schauen wir auf konkrete Vertragswerte, nicht nur auf die höhere Zulage.

Heißt mehr Zulage automatisch: Das neue Modell ist besser?

Nein. Die Förderung ist ein Teil der Entscheidung. Ebenso zählen Kosten, bisherige Garantien, die verbleibende Ansparzeit und dein Umgang mit Anlagerisiken. Unser Rechner vergleicht Zulagen bei gleichem Eigenbeitrag. Er bewertet keine Verträge und berechnet weder Renditen noch Steuerersparnisse.

Was bringt die neue Förderung für Familien?

Für jedes dir zugeordnete Kind mit Kindergeldanspruch beträgt die neue Kinderzulage bis zu 300 Euro im Jahr. Sie hängt von deinem Eigenbeitrag ab. Pro Kind erhält nur ein Elternteil die Kinderzulage. Trage im Rechner deshalb nur die Kinder ein, deren Zulage dir zugeordnet ist.

Wie funktioniert der 200-Euro-Bonus für junge Menschen?

Wenn du zu Beginn des Beitragsjahres noch keine 25 bist und unmittelbar förderberechtigt bist, kann ein einmaliger Berufseinsteigerbonus von 200 Euro hinzukommen. Den Bonus gibt es nicht jedes Jahr und nicht erneut, wenn du ihn bereits erhalten hast. Im Rechner kannst du ihn für die neue Förderung gesondert anzeigen lassen.

Für wen gibt es die neue Förderung?

Rentenversicherungspflichtige Angestellte und Auszubildende sowie Beamte gehören zum Förderkreis. Ab 2027 kommen auch Selbständige und Freiberufler mit den entsprechenden Einkünften sowie unter Voraussetzungen Pflichtmitglieder berufsständischer Versorgungswerke hinzu. Bei Selbständigen zählen unter anderem das Alter, die Einkunftsart und die Steuererklärung. Ohne eigene Berechtigung kann eine Förderung über den Ehepartner möglich sein. Wähle im Rechner deine Situation – wir zeigen dir die passende Einordnung.

Was gilt für Selbständige und Freiberufler?

Ab 2027 kannst du auch ohne gesetzliche Rentenversicherungspflicht unmittelbar förderberechtigt sein. Für diesen Zugang musst du insbesondere noch unter 67 sein, im Beitragsjahr begünstigte Einkünfte aus Gewerbebetrieb oder selbständiger Arbeit erzielen und für dieses Jahr eine Steuererklärung abgeben. Ein Geschäftsführergehalt allein reicht dafür nicht automatisch. Die neue Zulage kannst du hier als Modellrechnung erkunden. Im Riester-Vergleich kannst du auch eine mittelbare Berechtigung über deinen Ehepartner auswählen.

Kann ich als Selbständiger über meinen Ehepartner Riester-Zulagen bekommen?

Nach den bisherigen Regeln ist das unter Voraussetzungen möglich, wenn du nicht selbst unmittelbar berechtigt bist, aber dein Ehepartner schon. Du brauchst unter anderem einen eigenen Riester-Vertrag und mindestens 60 Euro Eigenbeitrag pro Jahr. Für die volle Zulage muss auch dein Ehepartner den erforderlichen Mindesteigenbeitrag zahlen. Im Rechner bestätigen wir diese Voraussetzungen gesondert. Bei unvollständigen oder unbekannten Partnerbeiträgen klären wir die mögliche Kürzung persönlich. Das Ergebnis zeigt nur deine eigenen Zulagen, keine Gesamtbetrachtung des Ehepaars.

Können Beamte und Auszubildende auch rechnen?

Ja. Beamte waren bereits nach den bisherigen Riester-Regeln grundsätzlich unmittelbar berechtigt und gehören auch zum neuen Förderkreis. Wähle deine Berufsgruppe im Rechner aus. Bei Beamten sind die erforderliche Einwilligung zur Datenübermittlung und die korrekten Besoldungsdaten wichtig. Für den bisherigen Riester-Vergleich verwendet der Rechner deshalb die maßgebliche Vorjahresbesoldung. Bei Auszubildenden setzen wir eine rentenversicherungspflichtige Ausbildung voraus; eine rein schulische Ausbildung begründet für sich allein keine solche Berechtigung.

Ich zahle in ein Versorgungswerk ein. Bin ich auch dabei?

Die neue Förderung erfasst unter Voraussetzungen auch Pflichtmitglieder berufsständischer Versorgungseinrichtungen, etwa in ärztlichen oder rechtsberatenden Berufen. Die notwendige Einwilligung gegenüber der Versorgungseinrichtung gehört dazu. Wähle im Rechner die entsprechende Gruppe für eine Modellrechnung. Auch hier kann bisher eine mittelbare Riester-Berechtigung über den Ehepartner bestehen. Das kannst du im Vergleich auswählen.

Ist mein Geld in einem Altersvorsorgedepot garantiert?

Ein Altersvorsorgedepot ohne Garantie nutzt die Chancen des Kapitalmarkts und trägt dessen Risiken: Kurse können fallen und Verluste sind möglich. Eine staatliche Zulage ist keine garantierte Rendite. Welche Anlage und welches Sicherheitsniveau zu dir passen, besprechen wir getrennt vom Zulagenvergleich.

Was passiert, wenn ich eine persönliche Prüfung anfordere?

Michael oder Levin schaut mit dir auf deine Angaben und – wenn du möchtest – auf deinen bisherigen Riester-Vertrag. Du wählst Telefon, E-Mail oder Videoberatung. Wir erklären dir deine Möglichkeiten und vermitteln ausschließlich Zurich-Produkte. Deine Anfrage verpflichtet dich zu keinem Abschluss.

Deine Zahlen sind der Anfang.

Wir helfen dir, daraus eine Entscheidung zu machen, die zu dir passt.

Allgemeine Informationen zur Orientierung, keine individuelle Vertrags-, Rechts- oder Steuerberatung. Stand: 09.10.2026. Produktverfügbarkeit und konkrete Zurich-Konditionen klären wir vor einem Angebot. Quellen: Bundesfinanzministerium und Deutsche Rentenversicherung.

Impressum

Angaben gemäß § 5 DDG

Michael Schuler
Versicherungsbüro Schuler
Friedrichstraße 6
72458 Albstadt

Telefon: 07431 9001-0
E-Mail: schuler@zuerich.de
Internet: www.zurich.de/schuler

Inhaltlich verantwortlich

Michael Schuler, Anschrift wie oben.

Erlaubnisbehörde für Finanzanlagen- und Immobiliardarlehensvermittlung

Industrie- und Handelskammer Reutlingen
Hindenburgstraße 54
72762 Reutlingen

Weitere vermittlerspezifische Angaben finden Sie im .

Vermittlerprofil

Versicherungsvermittlung

Michael Schuler ist als Versicherungsvermittler nach § 34d Abs. 1 GewO registriert.

Registrierungsnummer: D-VRPS-319KI-47
Register: Deutsche Industrie- und Handelskammer (DIHK), Breite Straße 29, 10178 Berlin
www.vermittlerregister.info

Im Zusammenhang mit der Vermittlung von Versicherungsprodukten wird eine Beratung angeboten. Für die Vermittlung wird eine Vermittlungsprovision gezahlt, die in der Versicherungsprämie enthalten ist.

Die Agentur hält keine unmittelbare oder mittelbare Beteiligung von mehr als 10 % der Stimmrechte oder des Kapitals an einem Versicherungsunternehmen. Kein Versicherungsunternehmen hält eine mittelbare oder unmittelbare Beteiligung von mehr als 10 % der Stimmrechte oder des Kapitals an der Agentur.

Vertretenes Versicherungsunternehmen / erster Ansprechpartner

Zurich Insurance Europe AG
Niederlassung für Deutschland
Platz der Einheit 2
60327 Frankfurt am Main
Telefon: +49 (0)69 7115-0

Schlichtungsstellen

Schlichtungsstelle für gewerbliche Versicherungs-, Anlage- und Kreditvermittlung
Barmbeker Straße 2 · 22303 Hamburg
Telefon: +49 (0)40 69 650 890
www.schlichtung-finanzberatung.de

Versicherungsombudsmann e. V.
Postfach 08 06 32 · 10006 Berlin
Telefon: +49 (0)800 369 6000
www.versicherungsombudsmann.de

Ombudsmann Private Kranken- und Pflegeversicherung
Postfach 06 02 22 · 10052 Berlin
Telefon: +49 (0)800 2550444
www.pkv-ombudsmann.de

Weitere Registrierungen

Finanzanlagenvermittler
Registrierungsnummer: D-F-168-RFYK-14
Erlaubnis nach § 34f Abs. 1 S. 1 Nr. 1 GewO
Erlaubnis- und Registerbehörde: Industrie- und Handelskammer Reutlingen, Hindenburgstraße 54, 72762 Reutlingen.

Immobiliardarlehensvermittlung
Registrierungsnummer: D-W-168-9RED-99
Erlaubnis- und Registerbehörde: Industrie- und Handelskammer Reutlingen, Hindenburgstraße 54, 72762 Reutlingen.

Nachhaltigkeitsbezogene Offenlegung

Informationen zur Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken und nachteiligen Auswirkungen bei der Beratung zu Finanzprodukten finden Sie auf der offiziellen Zurich-Seite: Nachhaltigkeitsbezogene Offenlegung.

Datenschutzerklärung

1. Verantwortlicher

Michael Schuler
Versicherungsbüro Schuler
Friedrichstraße 6 · 72458 Albstadt
Telefon: 07431 9001-0
E-Mail: schuler@zuerich.de

2. Hosting

Diese Website wird bei der STRATO GmbH, Otto-Ostrowski-Straße 7, 10249 Berlin, gehostet. Beim Aufruf der Website können technisch notwendige Server-Logdaten verarbeitet werden, insbesondere IP-Adresse, Datum und Uhrzeit, angeforderte Ressource, Referrer, Browser- und Betriebssysteminformationen. Die Verarbeitung dient der sicheren, stabilen und effizienten Bereitstellung des Online-Angebots. Rechtsgrundlage ist Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Soweit STRATO Daten in unserem Auftrag verarbeitet, erfolgt dies auf Grundlage einer Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO.

3. Kontaktformular

Eine freiwillig eingegebene persönliche Nachricht wird zusammen mit der Anfrage übermittelt und zur Bearbeitung verwendet.

Wenn Sie eine persönliche Prüfung anfordern, verarbeiten wir Ihren Namen, Ihr Geburtsjahr, den gewünschten Kontaktweg und Ihre E-Mail-Adresse beziehungsweise Telefonnummer. Das Geburtsjahr hilft uns, die Beratung passend zu Ihrer Lebensphase vorzubereiten. Die Verarbeitung dient der Bearbeitung Ihrer Anfrage und der von Ihnen gewünschten Kontaktaufnahme. Rechtsgrundlage ist Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO, soweit es um vorvertragliche Maßnahmen auf Ihre Anfrage geht; im Übrigen Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO aufgrund unseres berechtigten Interesses an der Bearbeitung von Anfragen.

Die Angaben werden über HTTPS an unseren bei STRATO betriebenen Webserver und von dort per E-Mail an unser Agenturpostfach hallo@michael-schuler.de übermittelt. Zugriff erhalten die zur Bearbeitung berechtigten Personen unseres Büros sowie die dafür eingesetzten Hosting- und E-Mail-Dienstleister. Das Formular überträgt keine Daten automatisch an Asana oder ein CRM und versendet keine Werbe-E-Mails. Auf dem Webserver wird keine separate Kontakt-Datenbank angelegt; die Anfrage wird im Agenturpostfach zur Bearbeitung gespeichert.

Die Angaben werden gelöscht, sobald sie für die Bearbeitung nicht mehr erforderlich sind, sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen. Soweit Angaben für eine anschließende Beratung oder Vertragsbetreuung benötigt werden, erfolgt die weitere Verarbeitung zu diesem Zweck auf der jeweils anwendbaren Rechtsgrundlage.

4. Förderrechner und freiwillige Rechenwerte

Die Berechnung erfolgt lokal im Browser. Erst wenn Sie das freiwillige Auswahlfeld aktivieren und das Formular absenden, werden die angezeigten Rechenwerte zusammen mit Ihrer Anfrage übertragen und zur Vorbereitung und Bearbeitung Ihrer persönlichen Prüfung gespeichert und verwendet. Dazu können Berufsgruppe, Beiträge, Kinderzahl, Vorjahreseinkommen, Angaben zum Berufseinsteigerbonus, zur mittelbaren Förderberechtigung und zur Erfüllung des Partnerbeitrags sowie berechnete Zulagen gehören. Rechtsgrundlage ist Ihre Einwilligung gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO. Der Textstand Ihrer Einwilligung und der Eingangszeitpunkt werden zusammen mit der Anfrage dokumentiert.

Eine Anfrage ist auch ohne Rechenwerte möglich. Die Einwilligung umfasst keine Werbung und kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden, zum Beispiel per E-Mail an schuler@zuerich.de. Die Rechtmäßigkeit der Verarbeitung bis zum Widerruf bleibt unberührt. Die Rechenwerte werden gelöscht, sobald sie für den Zweck nicht mehr benötigt werden oder Sie Ihre Einwilligung widerrufen, sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.

5. ProvenExpert

Wir binden Bewertungssiegel von ProvenExpert als externe Grafiken ein. Anbieter ist die Expert Systems AG, Quedlinburger Straße 1, 10589 Berlin. Beim Laden des Siegels wird technisch eine Verbindung zu Servern von ProvenExpert hergestellt; dabei können insbesondere IP-Adresse, Browserinformationen, Referrer sowie Zeitpunkt des Abrufs übertragen werden. Die Einbindung dient der transparenten Darstellung unabhängiger Kundenbewertungen und damit unserem berechtigten Interesse an einer vertrauenswürdigen Außendarstellung (Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO). Beim Anklicken des Siegels verlassen Sie unsere Website und rufen ProvenExpert auf. Weitere Informationen: Datenschutz bei ProvenExpert.

6. Cookies und Reichweitenmessung

Beim Öffnen des Kontaktformulars wird ein technisch erforderliches Sitzungscookie (rueckenwind_contact) gesetzt. Es schützt den angeforderten Formularversand vor fremden Anfragen und versehentlichen Mehrfachsendungen; darin stehen keine Kontaktdaten oder Rechenwerte. Es ist auf die Browsersitzung begrenzt. Die serverseitige Sitzung hält einen zufälligen Sicherheitsschlüssel und Zeitpunkte zur Versandbegrenzung vor. Die Verarbeitung dient der sicheren Bereitstellung des Formulars (Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO); der erforderliche Zugriff auf das Endgerät erfolgt nach § 25 Abs. 2 Nr. 2 TDDDG. Diese Landingpage setzt keine eigenen Analyse- oder Marketing-Cookies ein und verwendet keine Webanalyse-, Remarketing- oder Social-Media-Pixel. Das externe ProvenExpert-Siegel ist unter Ziffer 5 beschrieben. Sollten künftig weitere Dienste ergänzt werden, wird diese Datenschutzerklärung entsprechend angepasst und – soweit erforderlich – eine Einwilligungslösung vorgeschaltet.

7. Verschlüsselung

Diese Website ist für den Betrieb ausschließlich über HTTPS eingerichtet. Eine verschlüsselte Verbindung schützt die Übertragung zwischen Ihrem Browser und dem Webserver.

8. Ihre Rechte

Sie haben nach Maßgabe der gesetzlichen Voraussetzungen insbesondere Rechte auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung, Datenübertragbarkeit und Widerspruch. Eine erteilte Einwilligung können Sie jederzeit für die Zukunft widerrufen.

9. Beschwerderecht

Sie können sich bei einer Datenschutzaufsichtsbehörde beschweren. Zuständig für Baden-Württemberg ist der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg, Heilbronner Straße 35, 70191 Stuttgart, Telefon 0711 615541-0.

10. Stand

Stand: Oktober 2026.

Dein nächster Schritt

Wir schauen
gemeinsam drauf.

Wir melden uns persönlich über deinen gewünschten Kontaktweg. Deine Anfrage ist unverbindlich.

Damit wir deine Anfrage passend zu deiner Lebensphase vorbereiten können. Das Jahr genügt.

Die Anfrage ist auch ohne Rechenwerte möglich. Du kannst diese Einwilligung jederzeit für die Zukunft widerrufen, zum Beispiel per E-Mail an schuler@zuerich.de. Die ausgewählten Angaben werden verschlüsselt an unseren Webserver und von dort per E-Mail an unser Büro übertragen.

Deine Kontaktdaten, dein Geburtsjahr und deine freiwillige Nachricht dienen der Bearbeitung deiner Anfrage. Die Rechenwerte sind freiwillig; damit ist keine Werbeeinwilligung verbunden. Mehr zu Verarbeitung, Speicherdauer und deinen Rechten steht in der .